Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Beschäftigte in allen Fragen des Arbeitsrechts: nach einer Kündigung, beim Aufhebungsvertrag, bei der Abmahnung des Arbeitgebers oder rund ums Arbeitszeugnis. Unser Anspruch ist eine Beratung auf Augenhöhe, die verständlich bleibt und Ihnen schnell Klarheit gibt. Denn wer gerade eine Kündigung erhalten hat, braucht keine Fachvorträge. Er braucht eine klare Ersteinschätzung, eine realistische Fristenübersicht und einen Plan, wie es weitergeht – ob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, Verhandlung über eine Abfindung oder die Prüfung eines Aufhebungsvertrags. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte so, dass Sie selbst entscheiden können, welcher Weg zu Ihnen passt. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, welche Werte unsere Kanzlei im täglichen Umgang mit Mandanten leiten – und was das für Sie konkret bedeutet.
Verständliche Beratung – was wir unter AufAugenhöhe verstehen
Wir erklären arbeitsrechtliche Zusammenhänge so, dass Sie sie ohne Jurastudium verstehen: von der Kündigungsfrist über die Sperrzeit beim Arbeitsamt bis zur Frage, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll ist oder Ihnen eher schadet. Keine abstrakten Paragraphen ohne Bezug zu Ihrer Situation.
Klar statt kompliziert
Wenn wir einen Aufhebungsvertrag prüfen, sagen wir Ihnen in einfachen Worten: Was bedeutet diese Klausel für Sie? Wo lauert eine Falle – etwa bei der Formulierung, die Ihnen später die Sperrzeit einbringt? Wir nennen Risiken beim Namen. Und wir sagen auch, was gut ist.
Entscheidungen liegen bei Ihnen
Wir geben unsere Einschätzung und eine klare Empfehlung. Die Entscheidung trifft aber immer Sie. Dafür brauchen Sie verlässliche Fakten: Wie realistisch ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht? Welcher Abfindungsbetrag ist angemessen? Genau diese Fragen beantworten wir ehrlich.
Schnelle Ersteinschätzung – Fristen kennen keine Gnade
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung, und wer sie verpasst, verliert seinen Kündigungsschutz. Deshalb prüfen wir Ihren Fall zügig, komunikieren schnell und halten Sie über jeden Stand auf dem Laufenden.
Digital kompetent heißt für uns: Sie erreichen uns per E-Mail an arbeitsrecht@schmidt-recht.de oder telefonisch. Unterlagen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung senden Sie uns als Scan zu. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, bevor wertvolle Zeit verloren geht.
Was wir zügig für Sie prüfen
Kündigung und mögliche Angriffspunkte für die Klage, Aufhebungsvertrag samt Abfindungsangebot, Abmahnung und Ihre Möglichkeiten dagegen, Arbeitszeugnis auf Formulierungen hin, Kündigungsfrist und Ihre Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis.
Warum schnelle Kommunikation zählt
Eine verpasste Frist ist im Arbeitsrecht oft endgültig. Wer zuwartet, verliert Optionen. Deshalb antworten wir kurz und präzise, nicht in Tagen, sondern in Stunden, wo es möglich ist.
Erfahrung, die Arbeitnehmern zugutekommt
Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Erfahrung aus der Beratung von Betriebs- und Personalräten, Geschäftsführern und internationalen Großunternehmen mit – sowie aus der Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer. Wer die Arbeitgeberseite kennt, weiß, wie diese denkt und verhandelt. Genau diese Erfahrung setzen wir für Ihre Vertretung ein: bei der Kündigungsschutzklage, bei Verhandlungen über eine Abfindung oder bei der Durchsetzung von Korrekturen am Arbeitszeugnis.
Ein Beispiel: Arbeitgeber legen Aufhebungsverträge oft als Standard-Vertragsmuster vor. Auf den ersten Blick wirken sie fair. Bei genauer Prüfung finden sich dann Klauseln, die Ihre Ansprüche beschneiden – etwa auf Arbeitslosengeld wegen einer vermeidbaren Sperrzeit. Wir sehen das, weil wir beide Seiten kennen. Sie profitieren davon.
Praxisnahe Lösungen statt Grundsatzdebatten
Wir fragen zuerst: Was wollen Sie erreichen? Manche Mandanten wollen gegen die Kündigung klagen. Andere wollen schnell raus, mit einer fairen Abfindung und einem brauchbaren Zeugnis. Wieder andere stehen mitten im laufenden Arbeitsverhältnis und suchen einen Weg aus dem Konflikt mit dem Arbeitgeber – ohne das Arbeitsverhältnis zu riskieren.
Klagen oder verhandeln
Nicht jeder Fall braucht eine Klage am Arbeitsgericht. Manchmal bringt eine gut geführte Verhandlung mehr: eine höhere Abfindung, eine bessere Freistellung, ein besseres Zeugnis. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg die besseren Aussichten hat – und wo eine Klage die richtige Vorlage ist, um Druck aufzubauen.
Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
Wir versprechen keine Ergebnisse, die wir nicht halten können. Wenn Ihre Kündigung rechtswirksam ist, sagen wir das. Wenn Chancen bestehen, nennen wir sie konkret. So können Sie Ihre nächsten Schritte auf einer realistischen Basis planen.
Wenn Sie gerade eine Kündigung erhalten haben oder vor einer wichtigen Entscheidung stehen, zögern Sie nicht. Schreiben Sie uns an arbeitsrecht@schmidt-recht.de – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
Verlässlichkeit und klare Beratungspakete
Bei uns wissen Sie vorab, was auf Sie zukommt: klare Beratungspakete statt offener Rechnungen, transparente Absprachen über Kosten und Leistung. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und wissen, wer Ihre Angelegenheit bearbeitet.
Transparent von Beginn an
Im Erstgespräch klären wir, was Ihr Fall braucht: eine kurze Erstberatung, eine Vertretung in der Kündigungsschutzklage oder die Begleitung bei Verhandlungen. Sie erhalten eine verbindliche Aussage zum Ablauf und zu den Kosten, bevor wir tätig werden.
Erreichbar, wenn es darauf ankommt
Konflikte im Arbeitsrecht entstehen selten zum günstigen Zeitpunkt. Deshalb sind wir über Telefon (06172 – 85 54 678) und E-Mail erreichbar und reagieren auf dringende Fragen – etwa kurz vor Ablauf der Klagefrist – mit Priorität.
Fairness im Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen
Eine Kündigung trifft Menschen oft mitten ins Leben: existenzielle Sorgen, Ärger, vielleicht auch das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und behandeln Ihr Anliegen mit Respekt. Zugleich bleiben wir sachlich – denn genau diese Sachlichkeit macht vor dem Arbeitsgericht den Unterschied.
Wir arbeiten lösungsorientiert, nicht konfrontativ um der Konfrontation willen. Manchmal ist die beste Lösung ein fair ausgehandelter Aufhebungsvertrag mit ordentlicher Abfindung. Manchmal ist es die durchgesetzte Klage. Immer ist es der Weg, der zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Möchten Sie mit uns sprechen? Nutzen Sie unsere E-Mail-Adresse arbeitsrecht@schmidt-recht.de oder die Telefonnummer 06172 – 85 54 678. Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

