Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber drängt Sie zum Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung liegt in Ihrem Postfach: In solchen Momenten zählt jeder Tag. Wir beraten Arbeitnehmer schnell, verständlich und auf Augenhöhe. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte durchzusetzen und Nachteile abzuwenden. Ob Erstberatung nach einer Kündigung, die Prüfung eines Aufhebungsvertrags oder die Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage – wir erklären Ihnen Ihre Optionen. So behalten Sie den Überblick.
Kündigung erhalten – welche Schritte und Fristen jetzt zählen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir die Formalien, die Kündigungsfrist, die soziale Rechtfertigung, mögliche Fehler im Kündigungsschreiben und die Chancen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Jeder Tag ist entscheidend, denn für eine Klage gilt eine strenge Frist von drei Wochen nach Zugang des Schreibens. Wir schauen uns das Dokument an und sagen Ihnen klar, ob die Kündigung wirksam ist. Manchmal scheitert eine Kündigung schon an der Form. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp schickt, ist sie in der Regel unwirksam. Wir prüfen das genau. So wissen Sie, wo Sie stehen.
Eine Kündigungsschutzklage ist oft der einzige Weg, um eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren. Wenn Sie länger als sechs Monate in Ihrem Betrieb arbeiten und dieser mehr als zehn Mitarbeiter hat, greift das Kündigungsschutzgesetz. Wir reichen die Klage beim Arbeitsgericht ein. Oft führt das zu einem Vergleich, bei dem Sie eine Abfindung erhalten.
Die Drei-Wochen-Frist ist unerbittlich. Verpassen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie inhaltlich falsch war. Wir sorgen dafür, dass die Klage rechtzeitig eingereicht wird. Eine Erstberatung innerhalb weniger Tage gibt Ihnen Sicherheit. Wir bewerten Ihre Lage und leiten die richtigen Schritte ein.
Aufhebungsvertrag prüfen – Abfindung und Sperrzeit richtig einschätzen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, birgt aber Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitsamt, Verlust von Abfindungsansprüchen und nachteilige Klauseln, die wir für Sie prüfen. Arbeitgeber bieten diesen Vertrag oft an, um eine Kündigung zu vermeiden. Das klingt einfacher, ist es aber nicht immer. Wenn Sie selbst unterschreiben, ohne einen Anwalt einzuschalten, riskieren Sie Geld und Leistungen. Wir prüfen jede Vorlage.
Ein häufiger Fehler: Arbeitnehmer unterschreiben eine Vorlage des Arbeitgebers, die eine Sperrzeit beim Arbeitsamt auslöst. Das Arbeitsamt zahlt dann bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Wir verhandeln eine Formulierung, die diese Sperrzeit vermeidet oder abmildert. Das sichert Ihr Einkommen in der Übergangszeit.
Gleichzeitig prüfen wir, ob die angebotene Abfindung angemessen ist. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist nur ein Muster, kein Gesetz. Wir fordern oft mehr. Die Verhandlungsposition ist entscheidend. Wenn eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgschancen hat, steigt der Druck auf den Arbeitgeber. Das erhöht Ihre Abfindung.
Abmahnung und Arbeitszeugnis – Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis
Im laufenden Arbeitsverhältnis klären wir die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung, fordern eine Gegendarstellung, prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte Negativformulierungen und beraten Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber. Eine Abmahnung ist nicht nur ein Warnschreiben. Sie bereitet oft eine spätere Kündigung vor. Wenn Sie nicht reagieren, gilt das später als Schuldeingeständnis. Wir helfen Ihnen, eine schriftliche Gegendarstellung zu formulieren. Diese muss in Ihre Personalakte.
Ein schlechtes oder nur befriedigendes Arbeitszeugnis kann Ihre Karriere bremsen. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Wir prüfen die Vorlage auf versteckte Codes und unklare Formulierungen. Manchmal fehlen wichtige Leistungen. Manchmal ist die Schlussformel abwertend. Wir fordern eine Korrektur.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Das gilt auch für eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der ersten Prüfung bis zur finalen Übergabe des korrigierten Dokuments. So erhalten Sie, was Ihnen zusteht.
Erstberatung, Kosten und Ablauf bei der Kanzlei
In der Erstberatung bewerten wir Ihren Fall, klären die Kostenlage, erklären die weitere Vertretung vor dem Arbeitsgericht und zeigen Ihnen die realistischen Optionen im Arbeitsrecht auf. Viele Arbeitnehmer zögern, einen Anwalt zu kontaktieren, weil sie die Kosten fürchten. Das ist oft unbegründet. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir klären das für Sie. Wenn Sie keine Versicherung haben, erklären wir die Alternativen.
Sie erhalten von uns eine zügige Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns einfach Ihre Unterlagen – wir sichten sie und nehmen Kontakt auf. Digital, unkompliziert, schnell. Denn im Arbeitsrecht laufen die Fristen knapp, allen voran die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Zeit verlieren wir nicht. Bereits ein kurzes Telefonat beantwortet Ihre ersten Fragen.
Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht erfordert Erfahrung. Wir kennen die Mechanismen der Verhandlung und die typischen Vergleiche. Ein Rechtsanwalt für Arbeitnehmerrecht steht auf Ihrer Seite. Wir beraten Sie zu jedem Schritt. Vom Aufhebungsvertrag bis zur Klage. Sie wissen immer, was als Nächstes passiert.
Häufige Fragen zur Kündigung und Kündigungsschutzklage
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?
Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich fixiert und lässt sich nicht verlängern. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich fehlerhaft war. Kontaktieren Sie uns sofort, damit wir die Frist wahren.
Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Sie, wenn Ihr Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und Sie länger als sechs Monate dort arbeiten. Nur dann braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung. Ist das Gesetz nicht anwendbar, kann der Arbeitgeber grundsätzlich jederzeit kündigen. Wir prüfen in der Erstberatung, ob Ihr Fall darunterfällt.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein. Die Unterschrift auf der Kündigung bestätigt nur den Erhalt des Schreibens, nicht Ihre Zustimmung. Wenn Sie unterschreiben, bestätigen Sie lediglich das Datum des Zugangs. Das ist wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist. Wir raten dazu, den Erhalt zu quittieren, aber sich nicht zu weiteren Erklärungen hinreißen zu lassen.
Was passiert nach Einreichung der Kündigungsschutzklage?
Nach der Klage bestimmt das Arbeitsgericht einen Termin für die Güteverhandlung. Dort versuchen Richter, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das führt meist zu einem Vergleich mit einer Abfindung. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Zeugenbefragung ist die Ausnahme. Wir bereiten Sie auf den Termin vor.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja. Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verlangen, die der Arbeitgeber Ihrer Personalakte beifügen muss. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Akte klagen. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Gegendarstellung und prüfen, ob eine Klage sinnvoll ist.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag und zur Abfindung
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, oft ohne dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund braucht. Das Risiko: Sie verlieren möglicherweise Ihren Anspruch auf Abfindung und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wir prüfen die Vorlage und verhandeln bessere Konditionen.
Wie hoch ist eine angemessene Abfindung?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, es sei denn, der Arbeitgeber bietet sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags an. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur ein Muster. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer Verhandlungsposition und den Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage ab.
Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?
Eine Sperrzeit bedeutet, dass das Arbeitsamt bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld zahlt. Das passiert oft, wenn Sie selbst das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Wir achten bei Verhandlungen auf Formulierungen, die eine Sperrzeit vermeiden. So sichern wir Ihr Einkommen bis zur neuen Stelle.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?
Eine Anfechtung ist schwierig, aber unter Umständen möglich, wenn Sie zur Unterschrift getäuscht oder bedroht wurden. Wenn Sie unter Zeitdruck oder Drohung unterschrieben haben, kann der Vertrag nichtig sein. Wir prüfen die genauen Umstände Ihrer Unterschrift und beraten Sie zu Ihren Optionen.
Verliere ich durch den Aufhebungsvertrag mein Arbeitslosengeld?
Nicht zwingend, aber das Risiko besteht. Das Arbeitsamt verhängt oft eine Sperrzeit, weil Sie durch den Vertrag Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Wir verhandeln eine Klausel, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber als Grund für die Beendigung festhält. Das verhindert die Sperrzeit meist.
Häufige Fragen zur Erstberatung und zur Vertretung
Was kostet die Erstberatung bei Ihnen?
Die Erstberatung kostet oft nichts, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die Beratung und die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Wenn Sie keine Versicherung haben, vereinbaren wir eine transparente Gebühr. Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir reagieren in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage. Da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen beträgt, arbeiten wir zügig. Sie schicken uns Ihre Dokumente vorab, wir prüfen sie und melden uns. So verlieren wir keine Zeit.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Wir beraten Sie auch telefonisch oder per Video. Wir sind digital kompetent und arbeiten effizient. Sie schicken uns die relevanten Dokumente vorab, wir klären die ersten Fragen im Gespräch. Ein persönlicher Termin ist möglich, aber für die Erstberatung oft nicht nötig.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Fällen ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die Beratung und die Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Wir kontaktieren Ihre Versicherung und klären die Deckungszusage. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ab wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht?
Sobald Sie eine Kündigung, eine Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Jede dieser Maßnamen kann weitreichende Folgen für Ihr Einkommen und Ihre Karriere haben. Ein Anwalt prüft die Dokumente auf Fehler und verhandelt mit dem Arbeitgeber. Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser Ihre Ausgangslage.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte?
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie müssen bis zum Ende dieser Frist weiterarbeiten. Wenn Sie vorher gehen, riskieren Sie Schadensersatzforderungen. Wir prüfen, ob die Frist im Vertrag korrekt berechnet wurde und ob Sie vorzeitig gehen können.

