Wenn es um Kündigung, Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag geht, steht viel auf dem Spiel. Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber brauchen in diesen Situationen rechtliche Klarheit und eine Strategie, die vor dem Arbeitsgericht besteht. Wir prüfen Verträge, werten Abmahnungen aus und beraten Sie zur passenden Frist. Unser Ziel: Ihre Rechte durchsetzen und Nachteile vermeiden. Eine Erstberatung bringt Licht ins Dunkel. So wissen Sie genau, wo Sie stehen. In den folgenden Stimmen lesen Sie, wie Mandanten unsere Arbeit bewerten.
Erfahrungen mit Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag – was Mandanten berichten
Die Rückmeldungen betreffen Kündigungsschutzklage, Prüfung eines Aufhebungsvertrag, Verhandlungen über eine Abfindung und die gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Hier erfahren Sie, wie wir in konkreten Fällen geholfen haben.
Kündigungsschutzklage erfolgreich geführt
„Nach meiner Kündigung war ich unsicher. Die Frist für die Klage drängte. Wir haben die Kündigung im Rahmen der Erstberatung geprüft. Die Klagemöglichkeit war klar. Vor dem Arbeitsgericht erreichte die Kanzlei eine gute Abfindung. Die Vertretung war durchgehend sachlich und zielgerichtet.“ – Mandant aus dem Vertrieb
Aufhebungsvertrag rechtssicher geprüft
„Mein Arbeitgeber legte mir einen Aufhebungsvertrag vor. Ich sollte sofort unterschreiben. Der Anwalt riet davon ab. Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt drohte. Der Vertrag wurde neu verhandelt. Die Kündigungsfrist blieb unangetastet. Besser geht es nicht.“ – Angestellte im Marketing
Vertragsgestaltung und Abfindung – Stimmen von Arbeitgebern und Geschäftsführern
Arbeitgeber benötigen rechtssichere Vorlagen für Arbeitsverträge, Minijob-Regelungen, Zielvereinbarungen und Geschäftsführerverträge. Die Bewertungen zeigen, wie wir Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und Konfliktlösung unterstützen.
Arbeitsvertrag mit passender Vorlage
„Wir brauchten eine neue Vorlage für unsere Fachkräfte. Als Arbeitgeber muss man auf Details achten. Der Fachanwalt lieferte ein Muster, das genau zu uns passt. Die Befristung rechtssicher formuliert. Keine bösen Überraschungen.“ – Inhaber eines mittelständischen Betriebs
Verhandlung über Abfindung und Beendigung
„Ein langjähriger Mitarbeiter sollte gehen. Ohne schlechtes Klima. Die Kanzlei übernahm die Verhandlung. Wir einigten uns auf einen Aufhebungsvertrag mit fairer Abfindung. Der Rechtsanwalt kannte die relevanten Urteile. Das sparte Zeit und Nerven.“ – Geschäftsführer einer GmbH
Betriebsrat, Abmahnung und Arbeitszeugnis – Feedback aus der Praxis
Mandanten schildern hier Fälle zu Abmahnungen, Zeugnisansprüchen, Betriebsübergängen und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Diese Themen erfordern Fingerspitzengefühl und arbeitsrechtliches Spezialwissen.
Abmahnung geprüft und zurückgewiesen
„Ich hielt die Abmahnung für ungerechtfertigt. Gemeinsam mit dem Anwalt haben wir reagiert. Die Argumente saßen. Mein Arbeitgeber zog die Abmahnung zurück. Eine saubere Lösung ohne Gang vors Arbeitsgericht.“ – Arbeitnehmer im Logistikbereich
Anspruch auf ein korrektes Arbeitszeugnis
„Mein Zeugnis enthielt falsche Formulierungen. Das konnte meine Karriere blockieren. Die Kanzlei forderte eine Korrektur. Wir bekamen ein faires Zeugnis. Die Zusammenarbeit war schnell und unkompliziert.“ – Sachbearbeiterin aus der Verwaltung
Warum Mandanten uns bei arbeitsrechtlichen Konflikten vertrauen
Die Bewertungen zeigen ein klares Muster: Mandanten schätzen die direkte Kommunikation, die ehrliche Einschätzung und die Fristentreue. Eine Kündigung ist ein Einschnitt. Ein Aufhebungsvertrag hat oft weitreichende Folgen für das Arbeitsamt. Wir nehmen das ernst.
Wer vor dem Arbeitsgericht steht, braucht einen Anwalt, der die Lage ruhig analysiert. Wir prüfen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wir vergleichen das Angebot des Arbeitgebers mit dem, was vor Gericht möglich wäre. Eine ehrliche Erstberatung ist dabei der erste Schritt. Sie bekommen von uns eine realistische Einschätzung Ihrer Abfindung. Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln entscheidend: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen. Zögern Sie nicht – nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf.

